Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für folgende Bereiche:

ABG zur Anmietung des Fotostudios

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Anmietung des Fotostudios

Die Allgemeinen Gescäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem -Kunden-, und der UNION-KLISCHEE GmbH, Lankkwitzer Str. 34, 12107 Berlin, nachstehend als -Vermieter- bezeichnet. Die AGB gelten für alle durchgeführten Mietverhältnisse, Equipmentverleih, fotografischen Aufträge, und sonstigen Leistungen die im Zusammenhang mit dem Mietfotostudio und dessen Ausrüstung stehen.

§1 Mietsache
1.1 Mietobjekt
Das Fotostudio befindet sich im Erdgeschoss des Gewerbegrundstücks der Firma Union-Klischee GmbH, Lankwitzer Str.34, 12107 Berlin. Das Mietstudio hat eine Fläche von ca. 150 qm inkl. Sanitärräume und einen eigenen seperaten Eingang, der mittels Transponder zu öffnen ist.

1.2 Mietgegenstand
Gegenstand des Mietvertrages ist die Überlassung des Fotostudios mit der vereinbarten Ausstattung. Die Nutzung der Räumlichkeiten ist für die von fotografischen Arbeiten vorgesehen. Andersartige Nutzungen sind im Vorfeld durch den Vermieter zu genehmigen.

1.3 Mietumpfang
Der Mietpreis versteht sich einschliefllich aller Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung).
Sofern nicht anders vereinbart, bezieht sich der Mietumpfang beim Paket Basic lediglich
auf die Nutzung der Räumlichkeit inkl. der Nutzung von Hintergründen. Bei Paket Pro ist auch die entsprechende Lichttechnik beinhaltet. Auf- und Abbauarbeiten sind innerhalb der vereinbarten Mietzeit zu tätigen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für während der Nutzungsdauer auftretenden Schäden des Equipments und ist nicht für die Qualität der fotografischen Arbeiten des Mieters verantwortlich.

§ 2 Miete
2.1 Reservation
Die Anmietung wird mit der Vorkassen-Rechnung rechts wirksam; aus einem Angebot des Vermieters oder einer Terminoption kann kein Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrags hergeleitet werden. Eine Terminoption kann maximal 7 Tage reserviert werden.
Bei weniger als 2 Wochen vor dem Buchungstermin kann eine Terminoption nur max. 2 Tage reserviert werden.

2.2 Zahlungsbedingungen
Der vereinbarte Mietpreis ist je nach Angebot/ vorheriger Absprache vom Vermieter zu zahlen. Grundsätzlich gilt Vorkasse, die vereinbarten Vermietungstermine sind erst rechtskräftig bei eintreffen der vollständigen Mietzahlung auf dem Konto des Vermieters. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingung berechtigt den Vermieter zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages. Der vertraglich vereinbarte Mietpreis ist auch in voller  Höhe zu zahlen, wenn die Räumlichkeiten oder die Ausrüstung nicht in dem vereinbarten Umpfang vom Mieter genutzt wurde.

2.3 Mietdauer
Der Mietzeitraum beginnt entsprechend der vorherigen Vereinbarung.
Ein verspätetes Eintreffen des Kunden führt nicht zu einer Reduzierung des Mietpreises.
Auf- und Abbauzeiten der Veranstaltung sind Teil der Mietzeit. Kommt der Kunde mit der Räumung in Verzug, so wird ihm pro überzogene Stunde eine Overtime von 30 € Netto pro Stunde zur Grundmiete berechnet

2.4 Kaution
Zur Sicherung der Ansprüche des Vermieters gegen den Nutzer aus diesem Vertragsverhältnis zahlt der Mieter vor der Schlüsselübergabe eine Barkaution in Höhe von 200 € die er bei Schlüsselrückgabe zurück erhält. Bei mangelhafter Übergabe ist der Vermieter berechtigt, die Kaution für die offene Forderung einzubehalten.

2.5 Stornokosten
Der Mieter kann von dem Vertrag bis zu einem Zeitpunkt von 2 Wochen vor dem vereinbarten Mietbeginn kostenfrei zurücktreten. Von dem Zeitpunkt von 2 Wochen bis zum Zeitpunkt von 48 Stunden vor Mietbeginn sind Stornokosten von 50 % der vereinbarten Miete zu entrichten. Von dem Zeitpunkt von weniger als 48 Stunden ist die volle Miete zu zahlen

2.6 Extraleistungen
Soweit der Vermieter im Auftrag des Kunden Verträge mit Dritten abschlißt, wie z.B. für Ausstattung, Catering oder dergleichen, sind diese Kosten in jedem Fall vom Kunden bei Mietende sofort bar zu bezahlen. Für die Organisation oder Lagerung von Ausstattung
und Lieferungen wird eine Servicepauschale je nach Aufwand erhoben.

2.7 Catering und Getränke
Externe Catering und mitgebrachte Speisen und Getränke sind gestattet, ein Kühlschrank steht zur Verfügung.

2.8 Parken von Fahrzeugen
Es gibt die Möglichkeit direkt vor dem Studio den entsprechenden Parkplatz zu nutzen.
Weitere Parkplätze können nach Rücksprache und Verfügbarkeit genutzt werden.

§ 3 Nutzungsbedingungen
3.1 Der Mieter hat die Verantwortung, während der Benutzung des Mietobjekts anwesend
und für den Vermieter jederzeit unter einer genannten Telefonnummer erreichbar zu sein.

3.2 Die Mitnahme von Kindern, sowie Tieren in das Studio ist nur unter permanenter Aufsicht zulässig. Es muss auf besondere Vorsicht bei poteniellen Gefahrenquellen geachtet werden.

3.3 Rauchverbot
Das Rauchen ist im gesamten Studio verboten.

3.4 Der Kunde ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu ¸berlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten.

 

ABG für Fotoshootings

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Fotoshootings bei Cameraworkers:

Die Allgemeinen Gescäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem -Kunden-, und der UNION-KLISCHEE GmbH, Lankkwitzer Str. 34, 12107 Berlin, nachstehend als -Vermieter- bezeichnet. Die AGB gelten für alle durchgeführten Leistungen wie:  Portrait Fotografie, Akt & Dessous Fotoshootings, Sedcard Fotoshootings, Outdoor Fotoshootings, Unternehmensfotografie, Event Fotoshootings, Fahrzeugfotografie und den Retusche Service.

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Fotoshootings, die von Cameraworkers (nachfolgend „Fotograf“ genannt) durchgeführt werden, insbesondere für Studio- und Outdoor-Fotoshootings.

1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Leistungen des Fotografen

2.1 Der Umfang der vom Fotografen zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Buchung und den damit verbundenen individuellen Vereinbarungen.

2.2 Der Fotograf ist berechtigt, die Aufnahmen nach eigenem künstlerischem Ermessen zu gestalten. Der Kunde erhält eine Auswahl der besten Aufnahmen, die nach Ermessen des Fotografen getroffen wird.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen

3.1 Die Vergütung für die Fotodienstleistungen richtet sich nach der jeweiligen Buchung und den damit verbundenen Konditionen.

3.2 Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu zahlen.

3.3 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der Fotograf berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen.

4. Nutzungsrechte

4.1 Der Fotograf räumt dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht an den Bildern für private Zwecke ein. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

4.2 Eine kommerzielle Nutzung der Bilder durch den Kunden ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Fotografen nicht gestattet.

5. Haftung

5.1 Der Kunde haftet für alle von ihm verursachten Schäden und ist verpflichtet, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen oder sicherzustellen, dass seine bestehende Versicherung diese Risiken abdeckt.

5.2 Der Fotograf haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

5.3 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Fotograf nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

5.4 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von digitalen Daten, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

6. Kreative Freiheit

6.1 Der Fotograf besitzt die künstlerische Freiheit bei der Gestaltung und Auswahl der Aufnahmen. Der Kunde anerkennt, dass die Bewertung der fotografischen Ergebnisse subjektiv ist.

6.2 Reklamationen hinsichtlich des fotografischen Stils oder der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Der Kunde hat kein Recht auf Rückerstattung der Vergütung aufgrund von Missfallen an der kreativen Ausführung, sofern diese im Rahmen der vorherigen Absprachen liegt.

7. Studio-Fotoshootings

7.1 Der Kunde kann ein Studio-Fotoshooting bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei stornieren. Bei späteren Stornierungen oder Nichterscheinen ist der Fotograf berechtigt, 50% der vereinbarten Vergütung als Ausfallentschädigung zu verlangen.

7.2 Terminänderungen bedürfen der Zustimmung des Fotografen und sollten so früh wie möglich mitgeteilt werden.

7.3 Der Kunde ist verpflichtet, pünktlich zum vereinbarten Termin im Studio zu erscheinen. Verspätungen können zu einer Verkürzung der Shooting-Zeit führen.

8. Outdoor-Fotoshootings

8.1 Outdoor-Fotoshootings sind wetterabhängig. Der Fotograf behält sich das Recht vor, das Shooting bei schlechten Wetterbedingungen zu verschieben. In einem solchen Fall wird ein neuer Termin vereinbart.

8.2 Der Kunde kann ein Outdoor-Fotoshooting bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei stornieren. Bei späteren Stornierungen oder Nichterscheinen ist der Fotograf berechtigt, 50% der vereinbarten Vergütung als Ausfallentschädigung zu verlangen.

8.3 Der Kunde ist verpflichtet, pünktlich zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort zu erscheinen. Verspätungen können zu einer Verkürzung der Shooting-Zeit führen.

 

9. Bildbearbeitung und Retusche

9.1 Der Fotograf ist berechtigt, die Bildbearbeitung und Retusche nach eigenem Ermessen durchzuführen, um den Bildern den gewünschten künstlerischen Ausdruck zu verleihen.

9.2 Der Kunde hat das Recht, die Herausgabe von unbearbeiteten Rohdaten (unbearbeitete Bilder) zu verlangen, sofern dies im Vorfeld besprochen und vereinbart wurde oder gegen eine zusätzliche Gebühr nach Vereinbarung erfolgt.

9.3 Besondere Wünsche des Kunden zur Bildbearbeitung und Retusche sind vor dem Fotoshooting zu besprechen und bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Änderungen, die nach der Lieferung der Bilder gewünscht werden, können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

9.4 Reklamationen bezüglich der Bildbearbeitung und Retusche sind innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Bilder geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

10. Datenschutz

10.1 Der Fotograf verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.

10.2 Weitere Informationen zum Datenschutz können der Datenschutzerklärung auf der Webseite des Fotografen entnommen werden.

.11. Schlussbestimmungen

11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz des Fotografen.

Stand der ABG 15. Juli 2024

Cameraworkers.com eine Marke der Union-Klischee GmbH

 

ABG für Fotoevents und Workshops

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Fotoevents und Workshops

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der UNION-KLISCHEE GmbH (im Folgenden “Vermieter”). 1.2 Die AGB gelten für alle durchgeführten Fotoevents, Fotoworkshops, Mietverhältnisse, Equipmentverleih, fotografischen Aufträge und sonstigen Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsort und der bereitgestellten Ausrüstung stehen.

1. Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung erfolgt schriftlich per E-Mail oder über das Anmeldeformular auf www.cameraworkers.com. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Mit der Anmeldung werden die AGB von Cameraworkers anerkannt. Die Anmeldung wird von Cameraworkers per E-Mail bestätigt und ist erst mit der Buchungsbestätigung verbindlich.

2. Stornierung
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Eventbeginn zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich per E-Mail oder per Post zu erklären. Cameraworkers berechntet eine Aufwandspauschale im Verhältnis zur Eventgebühr nach folgender Staffelung:

Rücktritt bis zu 30 Tage vor Beginn: 25%

Rücktritt bis zu 15 Tage vor Beginn: 70%

Rücktritt ab 14 Tage vor Beginn: 100%

Alternativ kann ein Ersatzteilnehmer gestellt werden. Für die Umbuchung entstehen keine Kosten.

3. Rücktritt durch Cameraworkers
Die Cameraworkers sind berechtigt, ein Event kurzfristig abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, oder sich sonstige für die Durchführung des Events wesentliche Änderungen ergeben haben. Muss Cameraworkers absagen, erstattet Cameraworkers umgehend bereits bezahlte Eventgebühren. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

4. Haftung
Die Teilnahme an einem Event findet auf eigene Gefahr statt. Die Eventleiter haften nicht für Unfälle und Schäden aller Art. Bei Schlechtwetter, das die fotografischen Möglichkeiten einschränkt, erolgt keine Rückerstattung der Eventgebühr. Durch die Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Bedingungen einverstanden.

5. Höhere Gewalt
Muss ein Event aufgrund von höherer Gewalt (darunter Unwetter, Sturm, o.ä) vorzeitig beendet werden, oder kann ein Teilnehmer aufgrund höherer Gewald nicht anreisen, so erstattet Cameraworkers die Eventgebühren nicht und zahlt keine Ausfallentschädigung.

6. Urheberrecht
Die von Cameraworkers ausgegebenen Arbeitsunterlagen oder Kursmaterial sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – vervielfältigt werden.

8. Modelwechsel
cameraworkers behält sich das Recht vor, kurzfristig Models für das Event zu wechseln, sollte ein Model aus wichtigen Gründen nicht teilnehmen können. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn ein Model krankheitsbedingt oder aufgrund von höherer Gewalt verhindert ist. Ein Wechsel der Models berechtigt nicht zur Stornierung oder zur Minderung der Eventgebühr.

9. Ausfall der Eventleitung
Sollte die Eventleitung von Cameraworkers aufgrund von Krankheit oder anderen unvorhersehbaren Umständen ausfallen, behält sich Cameraworkers das Recht vor, einen Ersatz zu stellen oder das Event zu verschieben. In Fällen, in denen eine Verschiebung nicht möglich ist, wird die Eventgebühr vollständig zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

10. Nichterreichen der Minestteilnehmerzahl
Wenn die Mindestteilnehmerzahl für das Event nicht erreicht wird, behält sich Cameraworkers das Recht vor, das Event abzusagen oder zu verschieben. In solchen Fällen werden die Teilnehmer mindestens eine Woche vor dem geplanten Eventdatum benachrichtigt. Bei einer Absage wird die volle Eventgebühr zurückerstattet. Falls das Event verschoben wird, haben die Teilnehmer die Möglichkeit, ihre Anmeldung auf das neue Datum zu übertragen oder eine vollständige Rückerstattung zu beantragen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

11. Location
Die während der Cameraworkers Foto-Events und Fotoworkshops präsentierten Locations dürfen von den Teilnehmern nicht verwendet werden, um in der Zukunft eigene Fotokurse oder Workshops anzubieten.

12. Datenschutz
Anmelde- und Adressdaten werden von Cameraworkers gespeichert, um die Leistungen von Cameraworkers bereitzustellen und um für zukünftige Events und Workshops von Cameraworkers zu werben. Cameraworkers verpflichtet sich, personenbezogene Daten nur dann an Dritte weiterzugeben, wenn dies für die Durchführung des Events oder Workshops notwendig ist. Teilnehmer haben jederzeit das Recht, die weitere Verwendung ihrer Daten zu widerrufen.

 

Stand der ABG 06.Juni 2023

Cameraworkers.com eine Marke der Union-Klischee GmbH

 

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