Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Anmietung des Fotostudios:

Die Allgemeinen Gescäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem -Kunden-, und der UNION-KLISCHEE GmbH, Lankkwitzer Str. 34, 12107 Berlin, nachstehend als -Vermieter- bezeichnet. Die AGB gelten für alle durchgeführten Mietverhältnisse, Equipmentverleih, fotografischen Aufträge, und sonstigen Leistungen die im Zusammenhang mit dem Mietfotostudio und dessen Ausrüstung stehen.

§1 Mietsache
1.1 Mietobjekt
Das Fotostudio befindet sich im Erdgeschoss des Gewerbegrundstücks der Firma Union-Klischee GmbH, Lankwitzer Str.34, 12107 Berlin. Das Mietstudio hat eine Fläche von ca. 150 qm inkl. Sanitärräume und einen eigenen seperaten Eingang, der mittels Transponder zu öffnen ist.

1.2 Mietgegenstand
Gegenstand des Mietvertrages ist die Überlassung des Fotostudios mit der vereinbarten Ausstattung. Die Nutzung der Räumlichkeiten ist für die von fotografischen Arbeiten vorgesehen. Andersartige Nutzungen sind im Vorfeld durch den Vermieter zu genehmigen.

1.3 Mietumpfang
Der Mietpreis versteht sich einschliefllich aller Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung).
Sofern nicht anders vereinbart, bezieht sich der Mietumpfang beim Paket Basic lediglich
auf die Nutzung der Räumlichkeit inkl. der Nutzung von Hintergründen. Bei Paket Pro ist auch die entsprechende Lichttechnik beinhaltet. Auf- und Abbauarbeiten sind innerhalb der vereinbarten Mietzeit zu tätigen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für während der Nutzungsdauer auftretenden Schäden des Equipments und ist nicht für die Qualität der fotografischen Arbeiten des Mieters verantwortlich.

§ 2 Miete
2.1 Reservation
Die Anmietung wird mit der Vorkassen-Rechnung rechts wirksam; aus einem Angebot des Vermieters oder einer Terminoption kann kein Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrags hergeleitet werden. Eine Terminoption kann maximal 7 Tage reserviert werden.
Bei weniger als 2 Wochen vor dem Buchungstermin kann eine Terminoption nur max. 2 Tage reserviert werden.

2.2 Zahlungsbedingungen
Der vereinbarte Mietpreis ist je nach Angebot/ vorheriger Absprache vom Vermieter zu zahlen. Grundsätzlich gilt Vorkasse, die vereinbarten Vermietungstermine sind erst rechtskräftig bei eintreffen der vollständigen Mietzahlung auf dem Konto des Vermieters. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingung berechtigt den Vermieter zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages. Der vertraglich vereinbarte Mietpreis ist auch in voller  Höhe zu zahlen, wenn die Räumlichkeiten oder die Ausrüstung nicht in dem vereinbarten Umpfang vom Mieter genutzt wurde.

2.3 Mietdauer
Der Mietzeitraum beginnt entsprechend der vorherigen Vereinbarung.
Ein verspätetes Eintreffen des Kunden führt nicht zu einer Reduzierung des Mietpreises.
Auf- und Abbauzeiten der Veranstaltung sind Teil der Mietzeit. Kommt der Kunde mit der Räumung in Verzug, so wird ihm pro überzogene Stunde eine Overtime von 30 € Netto pro Stunde zur Grundmiete berechnet

 

 

2.4 Kaution
Zur Sicherung der Ansprüche des Vermieters gegen den Nutzer aus diesem Vertragsverhältnis zahlt der Mieter vor der Schlüsselübergabe eine Barkaution in Höhe von 200 € die er bei Schlüsselrückgabe zurück erhält. Bei mangelhafter Übergabe ist der Vermieter berechtigt, die Kaution für die offene Forderung einzubehalten.

2.5 Stornokosten
Der Mieter kann von dem Vertrag bis zu einem Zeitpunkt von 2 Wochen vor dem vereinbarten Mietbeginn kostenfrei zurücktreten. Von dem Zeitpunkt von 2 Wochen bis zum Zeitpunkt von 48 Stunden vor Mietbeginn sind Stornokosten von 50 % der vereinbarten Miete zu entrichten. Von dem Zeitpunkt von weniger als 48 Stunden ist die volle Miete zu zahlen

2.6 Extraleistungen
Soweit der Vermieter im Auftrag des Kunden Verträge mit Dritten abschlißt, wie z.B. für Ausstattung, Catering oder dergleichen, sind diese Kosten in jedem Fall vom Kunden bei Mietende sofort bar zu bezahlen. Für die Organisation oder Lagerung von Ausstattung
und Lieferungen wird eine Servicepauschale je nach Aufwand erhoben.

2.7 Catering und Getränke
Externe Catering und mitgebrachte Speisen und Getränke sind gestattet, ein Kühlschrank steht zur Verfügung.

2.8 Parken von Fahrzeugen
Es gibt die Möglichkeit direkt vor dem Studio den entsprechenden Parkplatz zu nutzen.
Weitere Parkplätze können nach Rücksprache und Verfügbarkeit genutzt werden.

§ 3 Nutzungsbedingungen
3.1 Der Mieter hat die Verantwortung, während der Benutzung des Mietobjekts anwesend
und für den Vermieter jederzeit unter einer genannten Telefonnummer erreichbar zu sein.

3.2 Die Mitnahme von Kindern, sowie Tieren in das Studio ist nur unter permanenter Aufsicht zulässig. Es muss auf besondere Vorsicht bei poteniellen Gefahrenquellen geachtet werden.

3.3 Rauchverbot
Das Rauchen ist im gesamten Studio verboten.

3.4 Der Kunde ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu ¸berlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten.

3.5 Der Vermieter behält sich das Hausrecht für alle dem Mieter zur Nutzung überlassenen Räumlichkeiten vor. Die ungestörte Arbeit des Kunden wird sichergestellt, der Zutritt des Vermieters ist dessen ungeachtet  jederzeit hinzunehmen.

§ 4 Haftung
4.1 Der Kunde haftet insbesondere für Schäden, die durch fahrlässigen bzw. unsachgemäßen Umgang mit gemieteten und / oder eingebrachten Einrichtungen und technischen Ausstattungen entstehen.
Der Mieter ist verpflichtet, das Eigentum des Vermieters pfleglich zu behandeln.
Die Räumlichkeiten und Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit etwaige Mängel nicht bei Übernahme ausdrücklich angezeigt wurden. Der Mieter hat dem Vermieter alle während der Mietzeit eintretenden Schäden, Defekte oder Verluste unverzüglich anzuzeigen.

4.2 Der Vermieter ist für den Inhalt der fotografischen Arbeiten nicht verantwortlich, er stellt lediglich Raum und Equipment zur Verfügung. Dem Kunden ist es untersagt in den ihm überlassenen Räumen beleidigende, verleumderische, verfassungsfeindliche,
rassistische, homophobe, gewaltverherrlichende oder pornografische Inhalte zu produzieren. Der Vermieter haftet nicht dafür, dass die vom Kunden beabsichtigte Nutzung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen durchführbar ist

4.3 Der Vermieter haftet nicht für eingebrachte Gegenstände des Kunden oder dessen technische Ausrüstung. Für Fotokamera, Licht, Wertsachen jeglicher Art, und andere Gegenstände wird vom Vermieter keine Haftung übernommen.
Eine verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel der überlassenen Mietsache ist ausgeschlossen.
Ebenso übernimmt der Vermieter keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung digitaler Daten bei Kameras und / oder Bildaufzeichnungsgeräten und / oder Weiterverarbeitungsgeräten.

4.4 Der Mieter ist verpflichtet, zur Abdeckung der vorgenannten Risiken eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschlißen und diese auf Verlangen dem Vermieter nachzuweisen. Der Kunde stellt dem Vermieter von allen Schadensersatzansprüchen,
die im Zusammenhang mit der Produktion von Dritten gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden, frei. Auch wenn diese im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume und Gegenstände, der Zufahrtswege und der Zugänge zu den Räumen und Anlagen stehen.

4.5 Der Vermieter haftet nicht für das Gelingen (gewünschtes Resultat / Qualität)
der in den vermieteten Räumlichkeiten produzierten fotografischen Arbeiten.

§ 5 Beendigung Mietverhältnis, Rückgabe, Reinigung
5.1 Der Mieter hat das Mietobjekt unmittelbar nach Beendigung des Mietverhältnisses in ordnungsgemäßem Zustand persönlich an den Vermieter oder seinen Bevollmächtigten zu übergeben.

5.2 Reinigung
Die Räumlichkeiten sowie die sanitären Anlagen sind innerhalb der Vertragsdauer, durch den Kunden aufzuräumen und in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Im Falle von erheblicher Verschmutzung oder über das normale Maß hinausgehende notwenigen Aufräumarbeiten wird ein zusätzliches Reinigungsentgelt von 30 € Netto pro Stunde erhoben.

5.4 Rückbau
Technische Ausrüstung, wie Musik Anlagen oder Lichter müssen bis zur Übergabe abgebaut sein. Das selbe gilt für Dekorationsmaterial, beides muss vom Mieter mitgenommen und ggf. selbst entsorgt werden.

5.5 Schlüssel
Dem Mieter wird 1 (Ein) Transponder nach Erhalt der Kaution übergeben.
Die Mietzeit gilt erst dann als beendet, sobald die Schlüssel dem Vermieter zurückgegeben sind. Bei Verlust des Transponders werden dem Mieter die Kosten von 120 € in Rechnung gestellt.

§ 11 Salvatorische Klausel
Es gilt deustches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestandteile nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu setzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahe kommt. Die gilt entsprechend für Regelungslücken.  

§ 12 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und der allgemeinen Mietbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Müdliche Nebenabreden sind nicht getroffen und haben keine Gültigkeit.

 

Stand der ABG 06.Juni 2023

Cameraworkers.com eine Marke der Union-Klischee GmbH


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Fotoevents und Workshops:

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der UNION-KLISCHEE GmbH (im Folgenden “Vermieter”). 1.2 Die AGB gelten für alle durchgeführten Fotoevents, Fotoworkshops, Mietverhältnisse, Equipmentverleih, fotografischen Aufträge und sonstigen Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsort und der bereitgestellten Ausrüstung stehen.

1. Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung erfolgt schriftlich per E-Mail oder über das Anmeldeformular auf www.cameraworkers.com. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Mit der Anmeldung werden die AGB von Cameraworkers anerkannt. Die Anmeldung wird von Cameraworkers per E-Mail bestätigt und ist erst mit der Buchungsbestätigung verbindlich.    

2. Stornierung
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Eventbeginn zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich per E-Mail oder per Post zu erklären. Cameraworkers berechntet eine Aufwandspauschale im Verhältnis zur Eventgebühr nach folgender Staffelung:

Rücktritt bis zu 30 Tage vor Beginn: 25%

Rücktritt bis zu 15 Tage vor Beginn: 70%

Rücktritt ab 14 Tage vor Beginn: 100%

Alternativ kann ein Ersatzteilnehmer gestellt werden. Für die Umbuchung entstehen keine Kosten.

3. Rücktritt durch Cameraworkers
Die Cameraworkers sind berechtigt, ein Event kurzfristig abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, oder sich sonstige für die Durchführung des Events wesentliche Änderungen ergeben haben. Muss Cameraworkers absagen, erstattet Cameraworkers umgehend bereits bezahlte Eventgebühren. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

4. Haftung
Die Teilnahme an einem Event findet auf eigene Gefahr statt. Die Eventleiter haften nicht für Unfälle und Schäden aller Art. Bei Schlechtwetter, das die fotografischen Möglichkeiten einschränkt, erolgt keine Rückerstattung der Eventgebühr. Durch die Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Bedingungen einverstanden.

5. Höhere Gewalt
Muss ein Event aufgrund von höherer Gewalt (darunter Unwetter, Sturm, o.ä) vorzeitig beendet werden, oder kann ein Teilnehmer aufgrund höherer Gewald nicht anreisen, so erstattet Cameraworkers die Eventgebühren nicht und zahlt keine Ausfallentschädigung. 

6. Urheberrecht
Die von Cameraworkers ausgegebenen Arbeitsunterlagen oder Kursmaterial sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – vervielfältigt werden.

8. Modelwechsel
cameraworkers behält sich das Recht vor, kurzfristig Models für das Event zu wechseln, sollte ein Model aus wichtigen Gründen nicht teilnehmen können. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn ein Model krankheitsbedingt oder aufgrund von höherer Gewalt verhindert ist. Ein Wechsel der Models berechtigt nicht zur Stornierung oder zur Minderung der Eventgebühr.

9. Ausfall der Eventleitung
Sollte die Eventleitung von Cameraworkers aufgrund von Krankheit oder anderen unvorhersehbaren Umständen ausfallen, behält sich Cameraworkers das Recht vor, einen Ersatz zu stellen oder das Event zu verschieben. In Fällen, in denen eine Verschiebung nicht möglich ist, wird die Eventgebühr vollständig zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

10. Nichterreichen der Minestteilnehmerzahl
Wenn die Mindestteilnehmerzahl für das Event nicht erreicht wird, behält sich Cameraworkers das Recht vor, das Event abzusagen oder zu verschieben. In solchen Fällen werden die Teilnehmer mindestens eine Woche vor dem geplanten Eventdatum benachrichtigt. Bei einer Absage wird die volle Eventgebühr zurückerstattet. Falls das Event verschoben wird, haben die Teilnehmer die Möglichkeit, ihre Anmeldung auf das neue Datum zu übertragen oder eine vollständige Rückerstattung zu beantragen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

11. Location
Die während der Cameraworkers Foto-Events und Fotoworkshops präsentierten Locations dürfen von den Teilnehmern nicht verwendet werden, um in der Zukunft eigene Fotokurse oder Workshops anzubieten.

12. Datenschutz
Anmelde- und Adressdaten werden von Cameraworkers gespeichert, um die Leistungen von Cameraworkers bereitzustellen und um für zukünftige Events und Workshops von Cameraworkers zu werben. Cameraworkers verpflichtet sich, personenbezogene Daten nur dann an Dritte weiterzugeben, wenn dies für die Durchführung des Events oder Workshops notwendig ist. Teilnehmer haben jederzeit das Recht, die weitere Verwendung ihrer Daten zu widerrufen.

 

Stand der ABG 06.Juni 2023

Cameraworkers.com eine Marke der Union-Klischee GmbH

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